Verbindlichen Erfassung Personenbezogener Daten
Hiermit dürfen wir Sie informieren, dass der Beherbergungsdienstleister ab dem 1. September 2021 gemäß den gültigen Rechtsvorschriften* verpflichtet ist, die
gesetzlich festgelegten personenbezogenen Daten eines jeden Gastes, der in Ungarn eine Beherbergungsdienstleistung in Anspruch nimmt